Sicherheitsbestimmungen für Kindergärten und Aussenanlagen

In Kindergärten, Kindertagesstätten, öffentlichen Einrichtungen und Aussenanlagen, wie Spielplätzen etc., gelten besondere Sicherheitsvorschriften, die u.A. in diversen DIN hinterlegt sind. Auch wenn es sich beim Waldkindergartenwagen um ein bislang noch nicht in allen Bundesländern eindeutig definiertes Objekt handelt und daher vielerorts nicht auf die Einhaltung aller Vorschriften aus dem konstruktiven Hochbau und den allgemeinen Vorschriften für Kindergartengebäude bestanden wird, möchten wir gerne die höchstmöglichen Sicherheitsstandards in unsere Wichtelwagen® einfließen lassen.

Um Genehmigungsverfahren zu erleichtern und einem eventuell späteren Nachrüsten von Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen, berücksichtigen wir bereits beim Bau unserer Wichtelwagen® die aktuell hinterlegten Daten und Maße. Berücksichtigt werden hierbei u.A. die Notwendigkeit von Brüstungen ab bestimmten Standhöhen, Sprossenabstände von Geländern abhängig von der Altersklasse der Kinder, Klemmschutz für Türen und Möbel, Trittmaße von Treppen, Unfallverhütungsvorschriften der DGUV Regel 102-002 für Kindertageseinrichtungen, Abrundungsradien bzw. gefaste Kanten für Holzbauteile, Kippsicherungen für Regale, Einhaltung von Öffnungsmaßen von Fluchtöffnungen u.v.m.

Bitte sprechen Sie mit uns über eventuell zusätzliche kommunale Anforderungen, so dass wir diese bereits bei der Planung Ihres individuellen Wichtelwagens® berücksichtigen können.